Satzung 3
eigener Ausstellungen soll der Züchterische Wert und Zuchtstand seine Bestätigung erhalten.
Der Kleintierzuchtverein H 210 Wiesbaden-Bierstadt, gegr. 1905 e. V. mit Sitz in 65191 Wiesbaden-Bierstadt verfolgt ausschließlich
Und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Aufnahme als Mitglied und Ehrungen.a) Mitglied kann jede Bürgerin und Bürger werden, welche die Bestrebungen und Ziele des Vereins nach dieser Satzung fördern und unterstützen.
b) Auch Jugendliche vom 6. Bis 18. Lebensjahr können Mitglied werden, jedoch nur mit der schriftlichen Zustimmung der/des Erziehungsberechtigungen.
c) Wer dem Verein beitreten will, hat einen Aufnahmeantrag mit genauen Personalangaben an den Vorstand schriftlich einzureichen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme. Einsprüche gegen Aufnahmen sind an dem Vorstand zu richten, der