Satzung 4 - Kleintierschutzverein

Kleintierzuchtverein Bierstadt
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Satzung 4

auch darüber entscheidet. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages erfolgt diese ohne Abgabe von Gründen.
a)    Mitglieder, die dem Verein 20 Jahre ununterbrochen angehören oder 15 Jahre Vorstandmitglieder sind, erhalten die Vereinsnadel in Silber.
b)    Mitglieder, die dem Verein 30 Jahre ununterbrochen angehören oder 25 Jahre Vorstandsmitglieder sind, erhalten die Vereinsnadel in Gold.
c)    Mitglieder, die sich für den Verein ganz besonders verdient gemacht haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit, genießen aber alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.
§ 4     Austritt und Verlust der Mitgliedschaft

Die Vereinsmitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austritt oder Ausschluss.
a)    Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein geschieht durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
b)    Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
1.    Gegen die Satzung oder Vorschriften bzw. Anordnungen des Vereins verstoßen hat
2.    Eine Handlung begangen hat, die den Verein oder eines seiner Mitglieder irgendwie zu schädigen geeignet ist.
3.    Sich eines unehrenhaften oder die Gesamtheit des Vereins schädigenden Verhalten schuldig gemacht hat.




Vereinsheim des Kleintierzuchtverein
H 210 Wiesbaden-Bierstadt
Wallauer Straße Höhe 53
(Mainzer Weg)
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kleintierzuchtverein.bierstadt@gmail.com
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Tel.: 0177 4499800
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