Satzung 6 - Kleintierschutzverein

Kleintierzuchtverein Bierstadt
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Satzung 6

1.    Jahr             1. Vorsitzender,
      Obmann für Groß- und Wassergeflügel,
      Hühner und Zwerghühner, Tätowier Meister,
         Beisitzer.
  
2.    Jahr           2. Vorsitzender,
          Kassierer, Obmann für Tauben,
          Zuchtbuchführer Kaninchen, Ringwart.
  
3.    Jahr           Schriftführer,
         Obmann für Kaninchen,
          Jugendwart, Gerätewart.
 
Die Wahl erfolgt per Akklamation in der Jahreshauptversammlung, die einfache Mehrheit der Stimmen ist erforderlich. Auf Antrag eines Mitgliedes auf Geheimwahl muss Geheimwahl werden. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder soll immer ungerade sein.
Die Vorstandsmitglieder können mehrere Vorstandsposten bekleiden. Tätowier Meister und Zuchtbuchführer Kaninchen dürfen jedoch nicht in einer Person sein.
Die Kasse wird jährlich einmal durch zwei von der Jahreshauptversammlung gewählte Kassenprüfer zur Jahreshauptversammlung geprüft.
Der Kassierer, der die Kasse in eigener Verantwortung führt, ist verpflichtet, zur Kassenprüfung alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Jedes Vorstandmitglied ist verpflichtet, in seinem Ressort, die ihm übertragene Arbeit zu leisten. Im Übrigen leitet der Vorstand den Verein auf parlamentarischer Grundlage.
$ 7      Vorstand im Sinne des $ 26BGB
 Der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer, jeweils zwei von Ihnen vertreten den Verein gerichtlich und




Vereinsheim des Kleintierzuchtverein
H 210 Wiesbaden-Bierstadt
Wallauer Straße Höhe 53
(Mainzer Weg)
+00 491638774634
kleintierzuchtverein.bierstadt@gmail.com
WebSite erstellt vom Mehdi Moazzami
E-Mail.: info@memo-webdesign.de
Tel.: 0177 4499800
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