Satzung 7
außergerichtlich. Sie haben die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand kann jederzeit eine
Kassenprüfung vornehmen.
$ 8 Mitgliederversammlung
In einem Geschäftsjahr, das mit dem
1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet, muss eine Jahreshauptversammlung
abgehalten werden.
Der Vorstand kann jederzeit, sofern
er dies mit 2/3 seiner Stimmen für erforderlich hält, eine außerordentliche
Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
Ein schriftlicher Antrag, von
mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet, auf
Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit Angabe von Zweck
und Gründen, kann jeder Zeit beim Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von
vier Wochen, gestellt werden und muss von diesem einberufen werden.
Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung hat den gleichen Status wie die jährliche
Hauptversammlung.
$ 9 Beschlussfassung
in der Mitgliederversammlung
Grundsätzlich mit einfacher
Stimmenmehrheit der Erschienenen, Satzungsänderung und Auflösung mit
Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen. Zur Änderung des Zwecks ist die
Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der in der
Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Einberufung
der Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen,
Jahreshauptversammlungen und Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder
dessen Stellvertreter (2. Vorsitzender), schriftlich oder durch die Presse,
unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen,
einberufen.