Satzung 7 - Kleintierschutzverein

Kleintierzuchtverein Bierstadt
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Satzung 7

außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand kann jederzeit eine Kassenprüfung vornehmen.
$ 8     Mitgliederversammlung
In einem Geschäftsjahr, das mit dem 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet, muss eine Jahreshauptversammlung abgehalten werden.
Der Vorstand kann jederzeit, sofern er dies mit 2/3 seiner Stimmen für erforderlich hält, eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
Ein schriftlicher Antrag, von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet, auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit Angabe von Zweck und Gründen, kann jeder Zeit beim Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen, gestellt werden und muss von diesem einberufen werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat den gleichen Status wie die jährliche Hauptversammlung.
$ 9     Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung
Grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen, Satzungsänderung und Auflösung mit Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen. Zur Änderung des Zwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 10   Einberufung der Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen, Jahreshauptversammlungen und Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter (2. Vorsitzender), schriftlich oder durch die Presse, unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, einberufen.




Vereinsheim des Kleintierzuchtverein
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